Abrechnung in Bußgeldsachen / OWi-Akten
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Auch die Abrechnung von Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Bußgeldverfahren ist keine Hexerei.
Dazu ein Fallbeispiel :
Der Mandant ist zu schnell gefahren – man hat ihn mit 92 km/h in der Tempo-50-Zone geblitzt.
Mit dem Anhörungsbogen der Stadtverwaltung kommt er nun zum RA, der Akteneinsicht beantragt und daraufhin eine Einlassung an die Verwaltungsbehörde abgibt.
Es ergeht dennoch ein Bußgeldbescheid über 125,00 €, 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Der RA legt zunächst Einspruch ein und begründet diesen dann auch.
Durch das Amtsgericht wird sodann Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. Hieraufhin nimmt der RA den Einspruch zurück, der Termin wird aufgehoben. Die Tätigkeit des RA ist damit erledigt.
Welche RA-Gebühren rechnet man nun ab ?
Grundsätzliches in OWi-Verfahren
Es entsteht nach RVG in Bußgeldsachen generell eine sogenannte Grundgebühr (§ 14, Nr. 5100 VV RVG). Hier kann im Regelfall die Mittelgebühr von 85 € angesetzt werden.
Für die Tätigkeit vor der Verwaltungsbehörde entsteht eine Verfahrensgebühr gem. § 14, Nr. 5103 VV RVG. Diese Gebühr ist abhängig von der Höhe des Bußgeldes; in unserem Fall beträgt sie 135 €.
Das Verfahren vor dem Amtsgericht wird abgerechnet mit einer Verfahrensgebühr gem. § 14, Nr. 5109 VV RVG. Auch diese Gebühr wird nach der Höhe des Bußgeldes ermittelt und beträgt im Beispiel 135 €.
Hinzu kommen dann noch Post- und Telekom-Auslagen, Nr. 7002 VV RVG, Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG sowie ggf. Verwaltungsauslagen für die Einholung der Akteneinsicht.
Abrechnung des Beispieles :
Die konkrete Abrechnung des Beispieles sieht damit wie folgt aus :
| Grundgebühr in Bußgeldsachen § 14, Nr. 5100 VV RVG |
85,00 €
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| Verfahrensgebühr für Verfahren vor Verwaltungsbehörde (Geldbuße von 40,00 € bis 5000,00 €) Nr. 5103 VV RVG |
135,00 €
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| Verfahrensgebühr für Verfahren vor Amtsgericht (Geldbuße von 40,00 € bis 5000,00 €) § 14, Nr. 5109 VV RVG |
135,00 €
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| Post- und Telekommunikation Nr. 7002 VV RVG |
20,00 €
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| Zwischensumme netto |
375,00 €
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| 19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG |
71,25 €
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| Gesamtbetrag |
446,25 €
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