Urkundenprozess / Wechselprozess
Urkunden- und Wechselprozess und das anschließende ordentliche Verfahren sind verschiedene Verfahren.
Es entstehen die Gebühren des “normalen” Zivilprozesses (siehe Seite gerichtliche Tätigkeit).
Die Verfahrensgebühr ist auf das anschließende ordentliche Verfahren anzurechnen, Abs. 2 der Anmerkung zu Nr. 3100 VV RVG.
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