Das Revisionsverfahren

Als Grundlage der Berechnung der entstehenden Gebühren im Revisionsverfahren sollten Sie die Seite Gerichtliche Tätigkeit durchgearbeitet haben.

Auch im Revisionsverfahren werden die Gebühren erhöht.

Die Gebührenhöhen in der Revision im Überblick :

Verfahrensgebühr, Nr. 3206
1,6
Terminsgebühr, Nr. 3210
1,5

Wenn sich die Parteien nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen RA vertreten lassen können, beträgt die Verfahrensgebühr nach Nr. 3208 2,3.


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